
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen. Wenn Sie hier keine Antwort auf Ihre Frage finden, haben Sie die Möglichkeit eine eigene Frage zu stellen. Hierzu bitte den folgenden Button drücken.
Häufige Fragen zur Schweizer E‑Vignette
Seit wann gibt es die E-Vignette für die Schweiz?
Die E-Vignette wurde am 01. August 2023 eingeführt.
Sie gilt als Alternative zur herkömmlichen Klebevignette.
Welcher Unterschiede bestehen zur Klebevignette?
Die E-Vignette ist an das Kontrollschild gebunden. Somit ist sie besonders für Halter mit Wechselkennzeichen interessant. Bisher waren in solchen Fällen 2 Klebevignetten notwendig – jetzt ist dies mit nur einer E-Vignette erledigt.
Ausserdem bleibt die E-Vignette bei Fahrzeugverkauf beim ursprünglichen Kontrollschild erhalten.
Das Anbringen und Abkratzen der Klebevignetten ist überflüssig, sofern eine E-Vignette benutzt wird.
Wie lange ist die E-Vignette gültig und wie teuer ist sie?
Die E-Vignette hat den gleichen Gültigkeitszeitraum wie die Klebevignette: Jeweils vom 01.12. des Vorjahres bis zum 31.12. des Folgejahres – also rund 14 Monate Gültigkeitsdauer.
Der Preis für die E-Vignette und die Klebevignette ist identisch und beträgt bei Kauf an der Tankstelle bzw. im Webshop des BAZG genau 40 CHF.
In unserem Webshop wird aus zwei Gründen darüber hinaus eine Servicepauschale erhoben:
- Wir bieten die E-Vignette im Abonnement an. Beim offiziellen Webshop ist dies derzeit nicht vorgesehen.
- Im Gegensatz zur Klebevignette hat das BAZG bei der E-Vignette keine Vertriebspartner, deren Marge im offiziellen Verkaufsspreis enthalten wäre.
Wie wird die E-Vignette kontrolliert?
Die herkömmliche Klebevignette wird stichprobenartig kontrolliert, indem Beamte eine Sichtkontrolle auf der Windschutzscheibe durchführen.
Die E-Vignette wird derzeit ebenso via Stichproben kontrolliert. Hierbei wird das Kontrollschild durch die Beamten mit der Datenbank abgeglichen.
In jedem Fall haben Sie unsere Kaufbestätigung zur Hand – diese muss jedoch nicht mitgeführt werden.
Welche Kundendaten benötigen Sie und sind die Daten sicher?
Unser Prozess ist so schlank, dass Sie weder ein Kundenkonto benötigen noch unnötige Daten übermitteln müssen. Es genügen: E-Mail Adresse, Kontrollschild, Zulassungsland und Fahrzeugtyp.
Wir sind ein Schweizer Unternehmen und wir definieren uns über die Schweizer Werte: Datenschutz und Hosting erfolgt gemäss Schweizer Standards.
Wie kann das Abo gekündigt werden?
Das Abo ist jederzeit kündbar. Senden Sie uns hierzu ein formloses E-Mail an support@alpenvignette.ch oder benutzen Sie eine der Kontaktoptionen auf der Webseite von alpenvignette.ch
Ich habe zwei Autos mit Wechselkennzeichen. Reicht eine einzige E-Vignette für beide Fahrzeuge?
Ja! Die E-Vignette ist an das Kontrollschild gebunden, so dass im Gegensatz zur Klebevignette eine einzige E-Vignette für beide Fahrzeuge reicht.
Ich habe neue Kontrollschilder und würde die E-Vignette gerne übertragen.
Ein Wechsel des Kontrollschilds ist unter folgenden Bedingungen auf Antrag möglich:
- Nachweis, dass das Fahrzeug und der Halter/In sich nicht geändert hat
Bitte schreiben Sie uns Ihr altes & neues Kontrollschild samt Nachweis in einem formlosen E-Mail an support@alpenvignette.ch oder nutzen Sie eine der Kontaktoptionen auf der Webseite alpenvignette.ch
Wir stehen in regelmässigen Kontakt mit dem BAZG und erwirken Korrekturen/Änderungen.
Die E-Vignette ist erst nach unserer Bestätigung auf dem neuen Kontrollschild gültig.
Wie wirken sich Tippfehler bei der E-Vignette aus?
- Falsche Bindestriche und/oder Leerschläge erfordern keine Korrektur.
- Sollte sich das Kontrollschild geändert haben, so kann ein Antrag gestellt werden. Diesem Antrag bitte Nachweise über die Änderung beifügen.
Bitte schreiben Sie uns in jedem Fall ein formloses E-Mail an support@alpenvignette.ch oder nutzen Sie eine Kontaktoption auf der Webseite alpenvignette.ch
Wir stehen in regelmässigen Kontakt mit dem BAZG und erwirken Korrekturen für unsere Kunden.
Auf welchen Strassen besteht eine Vignettenpflicht?
Eine interaktive Karte des Bundesamts für Strassen stellt die vignettenpflichtigen Strassen dar.
Über unsere Dienstleistung
Auf welcher Grundlage verkaufen wir Dienstleistungen um die Schweizer E-Vignette?
Das BAZG hat uns, der SwissConsult Digital GmbH, im Januar 2024 eine schriftliche Nachricht zukommen lassen, aus der hervorgeht, dass wir die E-Vignette als Dienstleistung verkaufen dürfen.
Wer sind die Betreiber von Alpenvignette.ch ?
Weitere Informationen unter: https://swissconsultdigital.ch/
Welche Vorteile bietet der Kauf via Alpenvignette.ch ?
Abonnement der E-Vignette: Eine E-Vignette ist unsichtbar und es ist vorstellbar, dass der Ablauf der E‑Vignette unbemerkt bleibt. Ein Abonnement ist nicht nur bequem, sondern hilft dabei, Bussen infolge Vergessens zu vermeiden. Die offizielle Stelle, das BAZG, bietet kein Abonnement an.
Mobilität in Europa: Wir planen, weitere Länder mit mautpflichtigen Strassen in unser Portfolio aufzunehmen. Somit hätten Sie die Möglichkeit, alle nötigen Vignetten aus einer Hand zu beziehen.
Wie lange dauert es nach dem Kauf, bis ich die E-Vignette erhalte?
Nachdem die Zahlung erfolgreich abgeschlossen wurde, dauert es üblicherweise etwa 30 min, bis die E-Vignette registriert wurde und wirksam ist. Bitte warten Sie in jedem Fall die Bestätigung ab, ehe Sie mautpflichtige Strassen befahren. In Ausnahmefällen kann es bis zu 24h dauern, bis Ihre E-Vignette eingerichtet worden ist.
In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte ungeniert an support@alpenvignette.ch oder rufen an: +41 79 352 35 02
Haben Sie eine Frage oder ein Anliegen?
Kontaktieren Sie uns über das nachstehende Formular.
Wir melden uns umgehend bei Ihnen zurück.

Sicherheit
Ihre Daten werden per SSL verschlüsselt.

Sichere Zahlung
Wir speichern Ihre Zahlungsmitteldaten nicht.

Zeit sparen
In wenigen Minuten buchen. Keine Warteschlangen an Autobahn Shops. Kein Abkratzen alter Vignetten.

Schweizer Software
Wir verpflichten uns den traditionellen Schweizer Werten wie Qualität, Sorgfalt und Präzision.